Inhalt:
Gemeinde Elbtal Amtliche Bekanntmachung
Ausscheiden eines Mitgliedes aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal und Nachrücken einer Ersatzperson
Der auf Grund des Wahlvorschlages der Freien Wählergemeinschaft Elbtal (FWG) am 27. März 2011 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal gewählte Bewerber
Herr Oswald Heftrig, Mainzer Landstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Elbgrund,
hat auf Grund seiner am 02. Mai 2011 erfolgten Wahl zum Beigeordneten der Gemeinde Elbtal gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 65 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sein Mandat niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Elbtal (FWG)
Herr Michael Horn, Zum Schulwald 5, 65627 Elbtal, Ortsteil Heuchelheim,
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Elbtal innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzulegen.
Elbtal, den 01. Juni 2011
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Elbtal
In Vertretung
gez.: Schütz, I. Beigeordneter