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GEMEINDE ELBTAL

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Betr.: Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2012 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 2 i. V. m. § 114d der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal an sieben Tagen in der Zeit vom

 

02. Januar 2012 bis einschließlich 11. Januar 2012

 

im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten

 

montags, mittwochs und donnerstags:

08.00 - 12.30 Uhr sowie 13.30 - 16.00 Uhr,

 

dienstags: 08.00 - 12.30 Uhr  sowie 13.30 - 18.30 Uhr

 

und

 

freitags: 08.00 - 12.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 wurde der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2011 vorgelegt.

 

Die Bürger haben das Recht, in der oben angegebenen Zeit den Entwurf der Haushaltssatzung einzusehen.


Elbtal, den 16. Dezember 2011

 

Der Gemeindevorstand Elbtal

gez.: Lenz, Bürgermeister