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Gemeinde Elbtal

Amtliche Bekanntmachung

 

Öffentliche Bekanntmachung der Grabmal-Prüfung

 

Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde gesetzlich ver­pflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen mindestens ein­mal jährlich zu überprüfen. Denn es passiert leider recht häufig, dass Grabsteine nicht stand­sicher errichtet worden sind, etwa weil die Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel man­gelhaft vorgenommen worden ist. Eine wei­tere Ursache kann aber auch sein, dass die Stand­fes­tigkeit nachträglich durch Witterungsein­flüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verlorengeht. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicher­heit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährlei­sten. Kinder und ältere Menschen sind hier be­sonders gefährdet. 

 

Am Mittwoch, dem 23. November 2011, ab 08.00 Uhr, werden die Grabmale wieder durch ein Fachunter­nehmen mit einem speziell hierfür ent­wickelten Gerät überprüft. Gemäß der Unfallverhütungs­vorschrift 4.7 § 7 der Gartenbau-BG, Kassel, muss die Prüfung nach einem festgelegten Ver­fahren durchgeführt werden. Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mir einer Druckkraft von 500 Newton belastet. Ein ordnungsge­mäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorge­nommen, wodurch dann die Grab­steine losgerissen würden. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit ei­nem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekenn­zeichnet (und umgelegt). Die Nutzungsberechtigten erhalten, soweit bekannt, eine Aufforde­rung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen. Der Gemeinde ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instand­setzung durch eine Fachfirma statt­gefunden hat.

 

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Grabmale, welche nach dem 01. Oktober 2011 durch Steinmetzbetriebe aufgestellt, bzw. gesetzt wurden, jedoch nicht überprüft werden dürfen, da der Beton, der zur Befestigung dieser Grabmale verwendet wurde, möglicherweise noch nicht gänzlich ausgehärtet ist. Da der Gemeinde Elbtal jedoch die jeweiligen Zeitpunkte dieser Grabmalaufstellungen nicht bekannt sind, werden die Nut­zungsberech­tigten auf­gefordert, diese Grabstätten entsprechend zu kennzeichnen, bzw. hierüber die Ge­meindeverwaltung Elbtal telefonisch unter der Telefonnummer (06436) 94 46 – 0, bis spätestens Montag, den 21. November 2011, zu unterrichten.

 

Auch wird in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsbe­rechtigte für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen ent­stehen, voll haftet.

 

Die Überprüfungen sollen zu folgenden Zeiten stattfinden, Zeitverschiebungen von bis zu 30 Minuten können möglich sein:

 

Friedhof Heuchelheim ab 08.00 Uhr

 

Friedhof Hangenmeilingen ab 08.20 Uhr

 

Friedhof Dorchheim ab 09.30 Uhr

 

Friedhof Elbgrund ab 10.30 Uhr

 

 

Elbtal, den 09. November 2011

 

Der Gemeindevorstand Elbtal

gez.: Lenz, Bürgermeister