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Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes für Teilbereiche des Lasterbaches
Amtliche Bekanntmachung
Aufgrund des § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG -) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I. S. 1163) in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S 548), ist beabsichtigt
für den Lasterbach
in Teilbereichen von Gemarkungen Gemeinden Elbtal und Waldbrunn des Überschwemmungsgebiet neu festzulegen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die Grenzen des Überschwemmungsgebietes sowie die betroffenen Grundstücke zu ersehen sind, liegen
in der Zeit vom 26. April bis einschließlich 01. Juli 2011
während der Dienststunden
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
bei der
Gemeindeverwaltung Elbtal,
Rathaus, Zimmer 1,
Rathausstraße 1,
65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim,
zur Einsicht aus.
Bedenken gegen die Neufeststellung des Überschwemmungsgebietes sowie Anregungen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7
35390 Gießen
vorgebracht werden.
IV-41.2-79b 06/33 (12/02) –L
REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN
Vorstehende Bekanntmachung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal bekannt gegeben.
Elbtal, den 17. März 2011 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister