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Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes für Teilbereiche des Lasterbaches

Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaus­haltsgesetz – WHG -) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I. S. 1163) in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S 548), ist beabsichtigt

für den Lasterbach
 
in Teilbereichen von Gemarkungen Gemeinden Elbtal und Waldbrunn des Über­schwemmungsgebiet neu festzulegen.
 
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die Grenzen des Überschwemmungsgebietes sowie die betroffenen Grundstücke zu er­sehen sind, liegen

in der Zeit vom 26. April bis einschließlich 01. Juli 2011
 
während der Dienststunden
 
Montag bis Freitag                 von  08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag und Donnerstag         von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Dienstag                                 von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

 
bei der

Gemeindeverwaltung Elbtal,
Rathaus, Zimmer 1,
Rathausstraße 1,
65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim,
 
zur Einsicht aus.
 
Bedenken gegen die Neufeststellung des Überschwemmungsgebietes sowie Anre­gungen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem

Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7
35390 Gießen
 
vorgebracht werden.
 
IV-41.2-79b 06/33 (12/02) –L
REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN
 
Vorstehende Bekanntmachung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal be­kannt gegeben.
 
Elbtal, den 17. März 2011                                                       Der Gemeindevorstand Elbtal
 
                                                                                                gez.: Lenz, Bürgermeister